Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Was ist das und brauche ich so etwas?
Sollten Sie geschäfts- und einwilligungsunfähig werden zum Beispiel durch altersbedingtem Abbau von geistigen Fähigkeiten, einem Notfall oder einer akuten Krankheit, ist es sinnvoll für Sie und Ihre Angehörigen, dass Sie bei Zeiten bestimmt haben, wer sich zukünftig um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Geeignet sind hier die Personen aus ihrem Umfeld, zu denen Sie unbedingtes Vertrauen haben, wie zum Beispiel Ihre Kinder, Angehörige oder Freunde.
Um sicherzustellen, wer sich um sie kümmern soll und ihren Wünschen nachgekommen wird, hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen. Dies sind die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Vorsorgevollmacht:
Sie bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll.
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie wer sich um Aufenthalt, Vermögen kümmern soll, wenn Sie selbst dies nicht mehr können. Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich aufgesetzt werden und bedarf Ihrer Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist vom Gesetz her nicht notwendig, jedoch immer zu empfehlen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat eine Vorlage für Vorsorgevollmachten zum Herunterladen im Internet bereitgestellt. Auf der Website des Bundesministerums (BMJV) finden sie viele weitere Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmacht.
Patientenverfügung:
Sie bestimmen, welche medizinischen Leistungen Sie erhalten wollen.
Sie bestimmen, ob sie lebenserhaltende Maßnahmen erhalten wollen.
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie vorab welche Behandlungen und medizinischen Leistungen Sie erhalten wollen, wenn Sie selbst dies nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung muss schriftlich aufgesetzt werden und bedarf Ihrer Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist vom Gesetz her nicht notwendig, jedoch immer zu empfehlen. Es gibt Vorlagen für Patientenverfügungen zum Herunterladen im Internet. Das BVMJ bietet auf seiner Website Informationen über das Thema Patientenverfügung. Zum Thema können Sie dort eine mehrseitige Infobroschüre herunterladen sowie eine Vorlage zum Erstellen einer Patientenverfügung.
Betreuung:
Haben Sie niemanden in der Familie oder Bekanntenkreis, der sich um Sie kümmern kann, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind?
In diesem Fall können Sie Unterstützung durch einen Betreuer erhalten, dieser wird durch richterliche Anordnung bestellt. Je nach Aufwand können dies ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer sein.
Betreuer können sich um folgende Ihrer Angelegenheiten kümmern: Aufenthalt, Vermögen, Gesundheit. Ein Betreuer kann beauftragt sein, sich um einzelne oder alle dieser Punkte zu kümmern, dies ist vom Einzelfall abhängig.
Durch eine Betreuung sind Sie nicht entmündigt. Ihr Wille ist auch bei einer Betreuung die Maßgabe für den Betreuer. Ein Betreuer muss regelmäßig der zuständigen Behörde (Amtsgericht) Rechenschaft ablegen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website des BMJV, hier finden Sie auch eine Broschüre zum Thema Betreuung zum Download.
Wir empfehlen:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Links zum Download von Vorlagen und Infobroschüren finden sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Versorgung