Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Höhenruh,
sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
liebe Mitarbeitende,
seit Anfang 2020, also seit drei Jahren leidet die ganze Welt unter dem SARS-CoV2-Virus (Coronavirus). In den letzten drei Jahren wurden immer wieder die Schutzmaßnahmen angepasst.
Nun zeichnet sich langsam ein Ende der gesetzlich geregelten Schutzmaßnahmen ab. Die entsprechenden Stellen der Bundesregierung haben beschlossen, dass die Schutzmaßnahmen erneut schrittweise ausgesetzt werden.
Kurz zusammengefasst gelten ab 01.03.2023 folgende Regelungen:
- Alle Mitarbeitende (für Bewohnerinnen und Bewohner wurde dies bereits schon vorher ausgesetzt) sind von der Maskenpflicht befreit. Ebenso entfällt für diesen Personenkreis die regelmäßige POC-Schnelltestung gänzlich.
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin beim Besuch eine FFP2-Maske tragen. Die Testpflicht entfällt. Ebenso entfällt bei uns die Besuchsankündigung vorab per Telefon, und das Eintragen in die Besucherliste.
Voraussichtlich ab 07.04.2023 werden wohl alle Maßnahmen fallen, d. h. dann auch die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Besucherinnen und Besucher.
Jedoch sollte jedem klar sein, dass es noch weiterhin coronapositive Fälle geben wird und unsere Bewohnerinnen und Bewohner zum äußerst gefährdeten Personenkreis gehören. Gerade im Moment steigen die Zahlen wieder erwartungsgemäß. Wir achten trotz den Lockerungen weiterhin wie gewohnt auf unsere Bewohnerinnen und Bewohner, und appellieren an die Vernunft aller Menschen, die bei uns wohnen, arbeiten oder uns besuchen.
Daher gelten im Haus Höhenruh ab dem 01.03.2023 folgende interne Regelungen und Empfehlungen:
- Unsere Mitarbeitenden testen sich freiwillig am ersten Arbeitstag in der Woche durch einen POC-Schnelltest. Wenn sich ein Mitarbeitender sicherer fühlt, darf er natürlich weiterhin eine FFP2 Maske tragen.
- Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, insbesondere bei Erkältungssymptomen auf Besuche zu verzichten und das Tragen der FFP2 Maske bei Besuchen konsequent einzuhalten.
- Besucherinnen und Besucher können sich, wenn sie mögen, bei uns kostenlos durch einen POC-Schnelltest weiterhin auf SARS-CoV2 testen lassen. In diesem Fall bitte Zeit mitbringen und auf den Arbeitsablauf unserer Mitarbeitenden Rücksicht nehmen. Sprechen Sie hierfür einfach unsere Mitarbeitenden an.
- Die Krankenhäuser werden gebeten, bei Rückverlegung unserer Bewohnerinnen und Bewohner in unsere Einrichtung, vor dem Transport einen POC-Schnelltest durchzuführen und uns bei einem positiven Fall umgehend zu informieren. Je nach Fall behalten wir uns vor, eine Rückverlegung an diesem Tag abzulehnen.
gez., 28.02.2023
Thomas Hellinger
Heimleitung