Einkaufen, sonstige Ausgaben und Taschengeld

Kann ich Einkaufen gehen?

In Ruppertsecken gibt es leider keine Einkaufsmöglichkeiten mehr.  Allerdings haben wir Abhilfe geschaffen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre persönlichen Einkäufe zu erledigen.

Einkaufsservice:
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Einkaufsservice an. Sagen Sie uns Ihre Wünsche, wir werden die Dinge für Sie besorgen. Eine Abrechnung erfolgt entweder über das Taschengeldkonto oder wenn Sie dies lieber möchten rechnen wir direkt mit Ihnen ab.

Begleitetes Einkaufen im Rahmen der Betreuung:
Unsere Betreuungskräfte bieten im Rahmen der sozialen Betreuung begleitetes Einkaufen in den umliegenden Ortschaften (Rockenhausen und Kirchheimbolanden) an. Hier können Sie in einer kleinen Gruppe Ihre Einkäufe erledigen. Unsere Betreuungskräfte fahren mit Ihnen zu den Einkaufsmöglichkeiten und bieten Ihnen auf Wunsch Unterstützung an.

 

Sonstige Ausgaben – was ist das?

Zuzahlungen:
Krankengymnastik, verordnete Therapien, Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel

Hier besteht die Möglichkeit sich durch die Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Eine Befreiung ist üblicherweise abhängig von Ihren Einkünften. Anträge für die Befreiung von Zuzahlungen können jährlich bei der Krankenkasse gestellt werden.
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

Frisör und Fußpflege:
Sie können Frisör- und Fußpflegeleistungen im Haus wahrnehmen. Regelmäßig kommt der Frisör und Fußpfleger in unsere Einrichtung. Wenn Sie die Angebote wahrnehmen möchten, sprechen Sie uns einfach an. Eine Abrechnung erfolgt in der Regel über das Taschengeldkonto.

Natürlich können Sie auch Ihren gewohnten Frisör oder Fußpfleger besuchen.

 

Taschengeldkonto – was ist das?

Gerne legen wir für Sie ein Taschengeldkonto (auch Barbetragskonto genannt) an. Über dieses Konto können Ihre Ausgaben wie Einkäufe und sonstige Ausgaben abgerechnet werden. Der Ausgleich des Taschengeldkontos erfolgt monatlich mit der Heimkostenrechnung.
Sie können jederzeit Geld auf ihr Taschengeldkonto einzahlen oder sich Beträge auszahlen lassen. Beträge zur persönlichen Verfügung im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden direkt auf das Taschengeldkonto eingezahlt.

Mit der Heimkostenabrechnung erhalten Sie einen monatlichen Auszug.